AIGNER PICHLER ist eine auf persönliche Beratung ausgerichtete Rechtsanwaltskanzlei im Herzen von Innsbruck – kompetent, verlässlich und engagiert.
Die heutige Rechtsanwaltskanzlei Aigner & Pichler ist eine renommierte und alteingesessene Rechtsanwaltskanzlei in Innsbruck. RA Dr. Walter Hofbauer gründete die Kanzlei im Jahr 1955. Im Jahre 1978 trat RA Dr. Walter Kerle der Kanzlei als Partner bei und führte sie nach der Pensionierung von RA Dr. Walter Hofbauer Anfang 1996 alleine weiter.
Schließlich traten RA Dr. Stefan Aigner im Jahre 2005 und RA Mag. Gerd Pichler im Jahre 2009 als Partner ein. RA Dr. Stefan Aigner und RA Mag. Gerd Pichler sind seit 2013 Partner und betreiben die Kanzlei heute als Gesellschaft bürgerlichen Rechts.
Die Kanzleiräumlichkeiten in der Templstraße im Herzen von Innsbruck spiegeln die Philosophie dieser Kanzlei deutlich wieder: Altbewährtes mit Neuem zu einer Einheit zu verbinden.
Die Philosophie unseres Teams ist einfach. Wir wollen Sie nicht nur als einmalige Klienten gewinnen, sondern mit Ihnen in einer dauerhaften Partnerschaft zusammenarbeiten. Wir wollen Sie in den zahlreichen juristischen Angelegenheiten ihres Berufs- und ihres Privatlebens tatkräftig und erfolgreich unterstützen. Die Auswahl des richtigen Rechtsanwalts ist Vertrauenssache. Vertrauen ist die Grundlage für eine fruchtbare Zusammenarbeit und für Erfolg.
Beide Partner verbindet langjährige Erfahrung und der gemeinsame Anspruch, für jeden Klienten das bestmögliche Ergebnis zu erzielen – professionell, engagiert und persönlich.
Wir beraten und vertreten unsere Klientinnen und Klienten in folgenden Rechtsbereichen – kompetent, engagiert und lösungsorientiert.
Amtshaftung
Arbeitsrecht
Bankenrecht
Baurecht und Bauträgerrecht
Eherecht, Scheidungsrecht und Familienrecht
Erbrecht und Testament
Führerscheinrecht und Verwaltungsstrafrecht
Gesellschaftsrecht
Inkassorecht und Exekutionsrecht
Insolvenzrecht
Lebensgemeinschaften
Mietrecht und Pachtrecht
Nachbarschaftskonflikte (Zivilrecht)
Produkthaftungsrecht (Zivilrecht)
Reiserecht (Zivilrecht)
Schadenersatzrecht und Gewährleistungsrecht
Skirecht und Sportrecht (Zivilrecht)
Strafrecht
Vereinsrecht
Verkehrsrecht und Unfallrecht
Vertragsrecht
Wirtschaftsrecht
Zivilrecht allgemein
Wir sind ständig bemüht, unseren Klienten individuelle Problemlösungen zu bieten und Ihre Interessen mit persönlichem Einsatz bestmöglich durchzusetzen. Die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes macht sich nicht nur im Prozess bei Gericht, sondern bereits im Vorfeld bezahlt. Fehler, die oftmals zu hohen Folgekosten führen, sind vermeidbar.
Das Honorar eines Rechtsanwalts errechnet sich nach dem Rechtsanwalts-Tarifgesetz (RATG), nach den Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK) und nach dem Notariats-Tarifgesetz (NTG).
Diese Richtlinien regeln bis ins Detail, für welche Leistung welches Honorar gebührt. Als Grundsatz gilt, dass sich das Honorar nach dem Streitwert - das ist der Wert ihres bzw. des gegnerischen Anspruchs - richtet. Je höher der Streitwert, desto höher das entsprechende tarifliche Honorar. Im zivilgerichtlichen Verfahren hat jede Prozesspartei den eigenen Prozessaufwand grundsätzlich zunächst selbst zu tragen. Endet ein Prozess in vollem Umfang erfolgreich, hat der Prozessgegner sämtliche Kosten zu erstatten. Bei einem Teilerfolg wird diese Erstattung anteilsmäßig berechnet.
Häufig verfügen Klienten über Rechtsschutz- bzw. Haftpflichtversicherungen. Sie mindern das Prozesskostenrisiko bis hin zur Übernahme sämtlicher Kosten (Kosten des eigenen und gegnerischen Anwalts, Gerichtsgebühren, Sachverständigengebühren usw.) bei einer Prozessniederlage. Die meisten Versicherungsverträge bieten die Möglichkeit, den Anwalt frei zu wählen. Wenn Sie uns mit einer juristischen Aufgabe betrauen, klären wir im Vorfeld die Art und den Umfang Ihrer Versicherung ab. Wir holen von Ihrer Versicherung eine verbindliche schriftliche Deckungszusage ein. In anderen Verfahren sehen die Gesetze zum Teil keinen oder nur einen eingeschränkten Kostenersatz durch den Prozessgegner vor. Auch darüber klären wir Sie beim Erstgespräch auf.
Bei Gerichtsverfahren und außergerichtlichen Verhandlungen lassen sich der Aufwand und damit die Kosten einer Vertretung im Vorfeld schwer bis überhaupt nicht vorhersagen. Sie hängen z.B. davon ab, wie viele Verhandlungen nötig sind, ob die Notwendigkeit besteht, Sachverständige hinzuzuziehen und wie hoch deren Kosten sind, oder wie viele Gespräche, Schreiben, Telefonate usw. der Anwalt in Ihren Anliegen zu führen hat. Das Honorar von Rechtsanwälten ist für Klienten oft schwer nachvollziehbar, da unklare Vorstellungen über die Art der Berechnung bestehen und der Arbeitsaufwand häufig nicht richtig eingeschätzt werden kann.
Die tarifmäßige Abrechnung ist im Allgemeinen die fairste Art der Abrechnung.
In bestimmten Rechtsangelegenheiten bieten wir auch die Möglichkeit, ein Pauschalhonorar oder ein Honorar nach Stundensatz zu vereinbaren. Bei Vertragsgestaltungen und sonstigen Leistungen, deren Umfang bereits zu Beginn unserer Vertretung feststeht, halten wir eine tarifmäßige Abrechnung gegenüber unseren Klienten nicht für ganz fair. In diesen Fällen ist eine Pauschalierung des Honorars eine gerechte Alternative.
In wirtschaftlichen Angelegenheiten (z.B. Vertragsverhandlungen, laufende Rechtsberatungen, Rechtsgutachten) macht es unter Umständen Sinn, ein Honorar nach einem bestimmten Stundensatz zu vereinbaren. Wenn keine Honorarvereinbarung getroffen wurde, wird der Abrechnung das tarifmäßige Honorar zugrunde gelegt.
Das Erstgespräch ist unverbindlich. Es dient grundsätzlich dazu, mit Ihnen das Problem allgemein zu erörtern und Sie über die rechtliche Situation aufzuklären.
Wir nehmen uns bereits ausreichend Zeit für Ihre Anliegen und Probleme. Nicht jedoch dient dieses Erstgespräch dazu, umfangreiche Unterlagen auf ihren Inhalt zu prüfen. Im Falle einer Beauftragung finden die Kosten dieses Erstgesprächs bei einer späteren Abrechnung keine Berücksichtigung.
Sollte es bei einem Erstgespräch bleiben, können Sie in den meisten Fällen diese Beratung im Rahmen eines Rechtsschutzvertrages mit Ihrer Versicherung abrechnen. Für den Fall, dass Sie keinen Beratungsrechtsschutz genießen, haben wir uns einer Aktion der Tiroler Rechtsanwaltskammer angeschlossen. Wir verrechnen Ihnen für ein halbstündiges Beratungsgespräch lediglich einen Betrag von € 180,- (inkl. 20% Ust.).
Wir sind keine Rechtsanwaltskanzlei, die Honorardumping betreibt.
Unsere Klienten erwarten zu Recht eine ordentliche und engagierte Leistung und erhalten sie auch. Zur Sicherung der Qualität unserer Arbeit sind ständige Weiterbildung, viel persönliches Engagement und ein enormer Zeitaufwand notwendig. In unserer modernen Kanzlei aktualisieren wir ständig die Bibliothek. Höchste Effizienz erreichen wir mit modernsten Kommunikationstechniken. Wird bei einem dieser Elemente gespart, so wirkt sich dies unweigerlich auf die Qualität der Arbeit und das Ergebnis aus.
Unser juristisches Team wird im Sekretariat von Frau Isabella Aull unterstützt, die über eine fundierte Ausbildung als Rechtsanwaltsassistentin verfügt und auf jahrzehntelange Erfahrung in verschiedenen Kanzleien zurückblicken kann.
Frau Aull unterstützt Sie gerne kompetent, freundlich und unaufgeregt bei Ihren Anliegen. Für alle Terminanfragen und organisatorischen Anliegen wenden Sie sich bitte direkt an unser Sekretariat:
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme. Vereinbaren Sie einen Termin telefonisch, per E-Mail oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
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